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Unsere Sportstätten

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Glück-Auf-Stadiongelände

MSV 19 Rüdersdorf e.V.

15562 Rüdersdorf

Puschkinstr. 65

Der MSV Rüdersdorf ist Pächter der Sportanlage in der Puschkinstr. 65.

Besitzer der Anlage ist die Gemeinde Rüdersdorf.

Der Verein verfügt über:

- 1 Hauptrasenplatz mit Zuschauerrängen und ca. 500 Sitzplätzen,

- 1 Juniorenrasenplatz mit ca. 50 Sitzplätzen und LED-Beleuchtung,

- 1 DFB-Minifeld-Anlage,

- ein 2-etagiges Funktionsgebäude mit sieben Kabinen, Geschäftsstelle, einem Sportcasino mit Terrassenblick auf das Hauptfeld .

Im Gebäude befindet sich zudem der Rüdersdorfer Athletikclub, in dem sich unsere Aktiven nach Absprache ebenfalls fit halten können.

Zudem gibt es einen Club-Container mit Seminarraum, Fernseher, Komplettküche, Bar für  Mannschftsfeiern etc


Die Sportplatzanlage in der Brückenstraße dient als

Ausweichplatz. In der Gemeinde-Sporthalle findet im Winter Hallentraining statt.

Lageplan der Stadionanlage

Trainingsplatz / Flutlichtanlage

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Feier-Mannschaftsraum

Stadionordnung des MSV19 Rüdersdorf e.V. auf dem Gelände des Stadions "Glück Auf"

Eigentümer der Sportanlage: Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Das Hausrecht nimmt der Verein MSV19 Rüdersdorf e.V. auf Grund eines Nutzungsvertrages wahr.

1. Geltungsbereich

- Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Stätten und Anlagen des Stadions "Glück Auf" auf der Platzanlage Puschkinstraße 65.

- ausgenommen hiervon sind Räume, die nicht öffentlich zugänglich sind.

2. Grundsätze
- Besucher erkennen mit dem Erwerb der Eintrittskarte die Regelungen der Stadionordnung als verbindlich an. - Die Bindungswirkung der Ordnung ensteht mit dem Zutritt zur Anlage.

3. Eingangskontrolle
- Jeder Besucher ist grundsätzlich verpflichtet, sich nach Aufforderung des Ordnungsdienstes, ggf. unter Inanspruchnahme

von technischen Mitteln, durchsuchen zu lassen, ob er aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des

Mitführens von Waffen ein Sicherheitsrisiko darstellt.
- Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Eintritt zur Platzanlage untersagt. - Gleiches gilt für Personen, für die ein wirksames Stadionverbot besteht.

4. Verhalten auf der Platzanlage
- Innerhalb der Platzanlage hat sich der Besucher so zu verhalten, dass keinanderer geschädigt, gefährdet, behindert oder

belästigt wird. Den Anordnungen aller bevollmächtigten Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.

5. Verbote
Innerhalb der Platzanlage des Stadions ist das Mitführen von nachstehenden Gegenständen, Substanzen ect. verboten: -rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskrimminierendes sowie linksradikales Propagandamaterial -politische und religöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, Fahnen, Transparente,

Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, oder

sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen -alkoholische Getränke aller Art sowie Flaschen, Becher, Krüge und Dosen aus zersplitterndem Material, -Feuerwerkskörper, Schwarzpulver, Leuchtkugeln und sonstige Pyrotechnik
-Fahnen- und Transparentstangen, die länger als 1,50 Meter sind oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist.

Desweiteren ist untersagt:
-das Spielfeld zu betreten,
-in Umkleide-, Sanitär- und Gaststättenräumen zu Rauchen
-ohne Erlaubnis Waren zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen,
-außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und durch Wegwerfen von Sachen und Gegenständen die Anlage zu

verunreinigen,
-während der Veranstaltung Trillerpfeifen zu benutzen,
-Bereiche, die nicht für den Besucher zugelassen sind, zu betreten und Einrichtungen wie Zäune, Fassaden, Mauern,

Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Bäume, Masten ect. zu besteigen oder zu übersteigen -Tiere aller Art mitzuführen
-Laserpointer zu benutzen
-mit Gegenständen aller Art zu werfen

-bauliche Einrichtungen/Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
-das Befahren der Anlage mit Kfz, Krädern und Fahrrädern ausgenommen Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Rollstühle

6. Haftung
-Das Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden wird nicht gehaftet. -Unfälle und Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer der Anlage zu melden. Für fahrlässige und vorsätzliche Störungen

haftet der Verursacher.

7. Zuwiderhandlungen
Personen, denen der Zutritt oder Aufenthalt wegen Verstößen nach den vorgenannten Festlegungen verweigert wird, verlieren ein evtl. bestehendes Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie aller sonstigen Schadensersatzansprüche

-Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, kann Anzeige erstattet werden. -Bei Verstößen gegen die Stadionordnung kann ein Stadionverbot verhängt werden. Ein Anspruch auf Erstattung des

Eintrittsgeldes besteht nicht.
-Die Rechte des Hausrechts bleiben unberührt.

Der Vorstand des MSV19 Rüdersdorf e.V.

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